| WMG >> AGBs |
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des zu Grunde liegenden Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Erklärungen jedweder Art, betreffend das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer, bedürfen – vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung – zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Schriftform ist insbesondere für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses erforderlich.
Die Wirksamkeit mündlicher Abreden erfordert in jedem Fall eine unverzügliche schriftliche Bestätigung. Bleibt diese aus, gilt die mündliche Abrede als nicht getroffen.