Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma WMG GmbH

1. Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche Verkäufe und Leistungen von WMG GmbH.
Allgemeine Bedingungen des Kunden, soweit sie zu den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, sind, auch wenn WMG GmbH nicht ausdrücklich widerspricht, nur bei schriftlicher Einverständniserklärung von WMG GmbH wirksam.

2. Angebote
a) Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden erst mit deren schriftlicher Bestätigung durch WMG GmbH verbindlich.
b) Angebote von WMG GmbH sind für eine Frist von 14 Tagen verbindlich. Erfolgt die Annahme eines Angebotes durch den Kunden nach Ablauf dieser Frist, gilt dies als Abgabe eines neuen Angebotes gemäß §150 BGB.
c) Alle Leasingangebote werden mit einem der langjährigen Leasingpartner unseres Vertrauens abgewickelt. Auf Wunsch sind die Modalitäten des jeweiligen Leasingpartners vorher bei WMG abzufragen bzw. ist Einsichtnahme in die Vertragsbedingungen möglich. Nach Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt dort zunächst eine Anfrage und anschließend eine entsprechende Bonitätsprüfung. Treten in dieser Abfolge Probleme zutage, auf die wir keinen Einfluss haben, kann WMG vom Leasingangebot zurücktreten.

3. Preise
Die Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer. Sie verstehen sich ab Lager Berlin ohne Porto, Verpackung, Versicherung, Beratungsleistung,Schulung und Programmierung.
Ändern sich Herstellungs- oder Bezugsbedingungen, Rohstoffkosten, Lohnkosten, oder treten bis zum Tag der Lieferung Preiserhöhungen der Lieferanten bzw. Teue- rungszuschläge oder Erhöhungen von Steuern, Zöllen oder Fracht durch behördliche Anordnungen in Kraft, so kann WMG GmbH bei Lieferungen und Leistungen, die einen Monat nach Vertragsabschluß oder später ausgeführt werden, eine der Verzö- gerung entsprechende Preisanpassung verlangen. Für Nicht-Kaufleute erhöht sich die Zeit, nach dere Ablauf eine Preisanpassung verlangt werden kann, auf vier Monate. Erklärt sich der Kunde mit dieser Preisanpassung nicht einverstanden, kann WMG GmbH vom Vertrag zurücktreten. Durch diesen Rücktritt entstehende Aufwendungen seitens WMG GmbH trägt der Kunde.

4. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind innerhalb der in der Rechnung genannten Frist fällig. Ist keine aus- drückliche Zahlungsfrist genannt, so gelten 14 Tage nach Rechnungsdatum als Zahlungsfrist. Inanspruchnahme von Skonti ist nur zulässig, wenn dies in der Rechnung vermerkt ist. Schecks gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist WMG GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% p.a. über dem von den Geschäftsbanken angewendeten Zinssatz für Kontokorrent- kredite zu berechnen. Der Käufer trägt sämtliche Betreibungs- sowie Gerichts- und Vollstreckungskosten. Ist Ratenzahlung vereinbart, so wird ein etwaiger Restkauf- preis dann insgesamt fällig, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgen Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,  seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist WMG GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere Vorankündigungen berechtigt. In solchem Fall werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen von WMG GmbH gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag fällig. Darüberhinaus ist WMG GmbH berechtigt, Auskünfte über die Zahlungsfähigkeit des Kunden einzuholen. WMG GmbH kann Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme verlangen oder unter Ausschluß von Entschädigungsansprüchen des Kunden  vom Vertrag zurücktreten, wenn unbefriedi- gende Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Kunden erteilt wird. Sofern die Auskunft erheblich verschlechterte Vermögensverhältnisse des Kunden erkennen läßt, kann WMG GmbH die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen sowie die weitere Ausführung ablehnen. Die bis dahin entstandenen Kosten müssen auf Verlangen von WMG GmbH vom Kunden erstattet werden.

5. Lieferung und Lieferfrist
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für den Lieferumfang gilt die schriftliche Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind zulässig. Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage von WMG GmbH verbindlich. Dabei wird vorausgesetzt, daß die Leistungen des Kunden rechtzeitig erbracht werden. Im Falle einer Überschreitung von verbindlich zugesagten Terminen ist der Kunde nach frucht- losem Ablauf einer Nachfrist von 4 Wochen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In jedem Falle ist die Ersatzpflicht von WMG GmbH auf solche Schäden begrenzt, die als mögliche Folge des zum Ersatz verpflichteten Umstandes vorhersehbar waren. Von WMG GmbH nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbereich, insbesondere Arbeitsaufstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen sowohl bei WMG GmbH als auch bei dessen Vorlieferanten führen, verlängern die Lieferzeit entsprechend oder geben WMG GmbH nach deren Wahl das Recht, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages zurückzutreten, ohne daß dem Kunden dadurch ein Anspruch auf Schadensersatz erwächst.

6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zu vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum von WMG GmbH. Das gilt auch dann, wenn der Kauf- preis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldo- forderung. Vorher sind Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsüber- eignung durch den Kunden unzulässig. Etwaige Pfändungen, Sicherungsübereig- nungen oder Verkäufe von, durch WMG GmbH gelieferte und vom Kunden noch nicht vollständig bezahlte Waren, sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Diesbe- züglich ist jede Auskunft zu erteilen. Etwaige Kosten für Interventionen trägt der Kunde. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, so darf er über die im Eigentum von WMG GmbH stehenden Kaufgegenstände nicht mehr verfügen.

7. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes geht auf den Kunden über mit der Auslieferung des Kaufgegen- standes an ihn selbst, an den Spediteur, des Frachtführer oder die sonst zur Ausführung des Transportes bestimmte Personen oder Anstalt und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, WMG GmbH auch andere Leistungen wie etwa Trans-
portkosten übernommen hat sowie im Falle des Eigenversäumnisses.

8. Annahme- und Abnahmevertrag des Kunden
Kommt der Kunde durch das Unterlassen einer ihm obligenden Handlung in Verzug der Annahme oder Abnahme, so wird der vereinbarte Kaufpreis bzw. ein etwaiger noch offener Restkaufpreis nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist fällig. Unberührt bleiben darüber hinaus die Wirkungen der §§300 bis 304 BGB sowie ein daneben bestehender Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz. Eine im Ermessen von WMG GmbH stehende Zwischenlagerung des Kaufgegenstandes erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

9. Gewährleistung
Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. WMG GmbH kann statt nachzubessern nach eigener Wahl eine Ersatz- sache liefern. Voraussetzung ist in jedem Falle, daß auftretende Mängel innerhalb der Gewärleistungsfrist von zwölf Monaten , gerechnet ab Gefahrübergang, ungeachtet dessen aber in jedem Falle unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt  werden. Unterläßt der Kunde die frist- und formgerechte Rüge, so gilt der Kaufgegenstand als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der Rüge kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zuganges bei WMG GmbH an. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde  WMG GmbH die in ihrem Ermessen liegende erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Anderenfalls ist WMG GmbH von der Mängelhaftung befreit. Läßt WMG GmbH im Falle eines gewährleistungspflichtigen Mangels eine ihr schriftlich gesetzte angemessene, mindestens vierwöchige Nachfrist verstreichen, ohne für die Behebung des Mangels Sorge zu tragen, kann der Kunde – nach vorheriger schriftlicher Androhung – vom Vertrag zurücktreten.Über die vorstehenden Ansprüche hinaus stehen dem Kunden, auch wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, keine weiteren Rechte zu, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder von Erfüllungsgehilfen von WMG GmbH. In jedem Falle ist die Ersatzpflicht von WMG GmbH auf solche Schäden begrenzt, die als mögliche Folge des zum Ersatz verpflichtenden Umstandes vorhersehbar waren. Die Mängelhaftung bezieht sich in keinem Falle auf die natürliche Abnutzung, Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung und Bedienung, Verwendung von falschem Zubehör, ungeeigneter Schmiermittel etc. sowie auf Schäden infolge unsachgemäßer Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritter oder im Falle der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung oder sonstiger Veränderungen des Kaufgegenstandes. Bei Reparaturen gilt die Gewährleistung nur für die erbrachte Leistung, nicht für das ganze Gerät. WMG GmbH ist berechtigt, Gewährleistungsansprüche gegen seine Lieferanten direkt an seine Kunden abzutreten. Die Kunden müssen dann Gewähleistungsansprüche direkt gegen den Lieferanten geltend machen.

10. Probelieferung und Miete
Zur Erprobung oder Aushilfe leihweise gelieferte Gegenstände oder zur Miete über- lassene Gegenstände werden an den Kunden auf dessen Gefahr ausgeliefert und verbleiben bei diesem auf dessen Gefahr. Er ist für sachgemäße Benutzung und den zufälligen Untergang verantwortlich und hat die Sache auf seine Kosten und Gefahr zu versichern.

11. Ausfuhrbestimmungen
Falls die von WMG GmbH gelieferten Waren exportiert werden, ist das Außen- wirschaftsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu beachten und einzuhalten.

12. Datenschutz
WMG GmbH weist daraufhin, daß firmen- bzw. personengebundene Daten des Kunden per EDV gespeichert werden, um einen rationellen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Die gemäß §26  Abs.1 und §43 Abs.3 Bundesdatenschutzgesetz erforderliche Inkenntnissetzung der ersten Speicherung bzw. Übermittlung geschieht hiermit. Weitere Benachrichtigung erfolgt nicht.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Firmensitz des Kunden. Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich rechtlichen Sondervermögens, so ist der Hauptsitz von WMG GmbH ausschließlicher Gerichtsstand. Der Hauptsitz von WMG GmbH ist gleichfalls ausschließlicher Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

14. Schlußbestimmungen
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Bestandteil des Vertrages. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Ansonsten tritt die gesetzliche Regelung in Kraft